Samstag, 04.10.2025

Die AfD plant mal wieder einen samstäglichen Konvent in ihrer Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Am 11. Oktober 2025 soll der „42. Konvent des Bundesverbands der Alternative für Deutschland“ von 11 bis 17 Uhr im Eichhorster Weg 80 in Berlin-Wittenau stattfinden.
Auf dem Konvent soll der Haushalt des AfD-Bundesverbands in Höhe von fast 17 Millionen Euro beschlossen werden: „Der Konvent möge auf Antrag des Bundesvorstands gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Konvents und gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 und 2 Finanz- und Beitragsordnung den Haushaltsplan des Bundesverbandes der Alternative für Deutschland für das Kalenderjahr 2025 im Gesamtumfang von 16.827.080,00 EUR beschließen.“
Alleine an Spendeneinnahmen nur für den Bundesverband sind im Haushaltsjahr 2025 viereinhalb Millionen und aus Erbschaften nochmal mehr als zwei Millionen vorgesehen. Die staatlichen Zuschüsse betragen weitere knapp viereinhalb Millionen Euro. Die Ausgabenliste liest sich wie die Inventarliste eines steuer- und spendenfinanzierten Selbstbedienungsladens, hier ist Prahlhans Küchenmeister. Mehr als drei Millionen wird alleine für Personal ausgegeben, die AfD ist eine Funktionärspartei wie alle anderen.
Entsprechend liest sich der Antrag des Bundesvorstands, der eine Klitzekleinigkeit in der Reisekostenordnung des AfD-Bundesverbandes streichen möchte, nämlich: „für angestellte bzw. hauptberufliche Mitarbeiter der Partei“. Fiele diese Einschränkung weg, könnten alle AfD-Mitglieder von „§ 3 Erstattungsfähige Reisekosten“ profitieren. Bisher konnten einfache Mitglieder „nur“ „Fahrtkosten“ und „Übernachtungskosten (im Bedarfsfall mit Frühstück)“ als Reisekosten geltend machen. Nun sollen auch „Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der steuerlichen Höchstsätze“ und „Reisenebenkosten“ übernommen werden, die Nazihetze muss sich ja schließlich auch individuell wirtschaftlich lohnen.
Ganz ähnlich sieht das der bayerische AfD-Landesverband, der gerne mal wieder in einem schönen Hotel tagen würde statt in einem Berliner Außenbezirk. Er beantragt deshalb „die Versammlungen des Bundeskonvents künftig wieder abwechselnd in den verschiedenen Bundesländern stattfinden“ zu lassen:
„Der Bundeskonvent mit seinen Mitgliedern aller Bundesländer repräsentiert die Basis unserer Partei. Der Sinn eines Konvents sollte neben den Entscheidungen auf den Versammlungen auch die Vernetzung und der Austausch unter den einzelnen Landesverbänden sein. Seitdem der Bundeskonvent (ab 04.2024) ausschließlich in der BGS in Berlin abgehalten wird, ist dieser Austausch jedoch nur sehr eingeschränkt während der Versammlung möglich.“
Für die Landtagswahlen 2026 beantragen mehrere Landesverbände Darlehen in unterschiedlichen Höhen. Der Berliner AfD-Landesverband möchte 100.000 Euro für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September 2026 bekommen. Für die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am gleichen Tag beantragt der dortige AfD-Landesverband 200.000 Euro. Und der baden-württembergische Landesverband stockt für die Landtagswahl am 8. März 2026 seinen bisherigen Darlehensantrag von 390.000 Euro auf eine halbe Million auf. Erklärtes Ziel der AfD BaWü: Der Rauswurf der FDP aus dem Stuttgarter Landtag. Der AfD-Landesvorsitzende Emil Sänze schreibt:
„Zudem eröffnet die aktuelle Lage die realistische Möglichkeit, bei der Landtagswahl 2026 die FDP unter die Fünf-Prozent-Hürde zu drücken. Gelingt dies, wäre das nicht nur ein historischer Einschnitt für die Parteienlandschaft in Baden-Württemberg, sondern auch ein bundespolitisches Fanal: Der Verlust weiterer parlamentarischer Präsenz in einem westdeutschen Kernland würde die ohnehin fragile Position der FDP im Bund existenziell schwächen – mit entsprechender Bedeutung für die bisherige Kräfteordnung.“