Sonntag, 03.08.2025

Die thüringische Landesregierung hat die Beauftragtenstelle gegen Antiziganismus nicht wiederbesetzt, wie die linke Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss in ihrer Pressemitteilung vom 30. Juli schreibt: „Sie kritisiert scharf, dass die unter der rot-rot-grünen Landesregierung eingerichtete Beauftragtenstelle gegen Antiziganismus von der aktuellen CDU-BSW-SPD-Koalition ersatzlos gestrichen wurde: ,Unter Rot-Rot-Grün war die Stelle direkt im Justizministerium angesiedelt. Mit ihrer Streichung entzieht die neue Landesregierung der Auseinandersetzung mit Antiziganismus die notwendige institutionelle Verankerung. Das ist nicht nur ein verheerendes Signal an die betroffenen Verbände und Organisationen, sondern offenbart auch eine politische Ignoranz gegenüber der historischen wie gegenwärtigen Realität antiziganistischer Diskriminierung. Diese Entscheidung wirft zudem grundsätzliche Fragen zum historischen Bewusstsein der Regierungskoalition auf.‘“
Anlass der Pressemitteilung ist der Europäische Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma am 2. August: „In der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 wurden mehr als 3.000 Roma – Männer, Frauen und Kinder – in Auschwitz-Birkenau ermordet. Diese Gräueltaten waren eines der dunkelsten Kapitel des Holocausts an den Roma, in dessen Verlauf bis zu 500.000 Roma vom Nazi-Regime verfolgt und getötet wurden. Dieses Jahr ist es zehn Jahre her, dass der 2. August offiziell als Europäischer Holocaust-Gedenktag für Sinti und Roma anerkannt wurde. Diese längst überfällige Anerkennung war im jahrzehntelangen Kampf gegen das Schweigen und Leugnen ein entscheidender Schritt, um den Roma-Gemeinschaften im Gedenken an das von ihnen durchlebte Leid Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.“
Schon die letzte Linke-SPD-Grünen-Koalition hatte das Amt der Antiziganismusbeauftragten mit Doreen Denstädt nur formal besetzt. Die grüne Politikerin wirbt für sich „[a]ls Schwarze Ostdeutsche Frau“ mit „Erfahrungen, die ich in der Verwaltung und in der Regierung gesammelt habe“. Mit Erfahrungen in der Verwaltung dürfte ihre Zeit als Polizeihauptkommissarin und Sachbearbeiterin in der Polizeivertrauensstelle im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und mit Erfahrungen in der Regierung jene als Thüringer Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gemeint sein. Denstädts selbstherrliches Motto auf LinkedIn lautet heute: „Ohne Fehler kein Lerneffekt.“
Anderer Leute Erfahrung mit Doreen Denstädt in Justiz, Regierung und Partei taugen nicht für ihre Eigenwerbung. Zum Beispiel im Fall des rassistischen und frauenfeindlichen Richters aus Westdeutschland Bengt Fuchs. Nach ihrem initialen Statement, wonach sie „die Vorwürfe betreffend des außerdienstlichen Verhaltens mit Irritation und Erschütterung zur Kenntnis genommen“ habe, schwieg die Justizministerin. Was hätte sie angesichts des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 29. Juni 1995 (Az.: BVerwG 2 C 10/93) auch anderes tun sollen? Sie hatte ja eine Fürsorgepflicht für den Rechtsradikalen.
Aber geschwiegen hat auch die Migrationsministerin und die Antiziganismusbeauftragte Doreen Denstädt zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft – ihrer Staatsanwaltschaft – wegen antiziganistischer Volksverhetzung gegen Richter Bengt Fuchs. Der hatte sarkastisch „Rotationseuropäer mit Eigentumszuordnungsschwäche“ als Bezeichnung für Sinti und Roma vorgeschlagen. Damit hat er nach Ansicht der 3. Strafkammer des Landgerichts Gera „unzweifelhaft die Volksgruppe der Sinti und Roma verächtlich gemacht“. Aber in Thüringen soll das nach Willen des Landgerichts keine Volksverhetzung sein, da es keinen „Angriff auf die Menschenwürde des betroffenen Bevölkerungsteils“ darstelle, wenn er „als reisende Diebesbande verunglimpft“ werde. Die Thüringer Justiz- und Migrationsministerinnen schweigen zu alledem, heißen sie nun Doreen Denstädt von den Grünen oder Beate Meißner von der CDU, und eine Antiziganismusbeauftragte gibt es in Thüringen nicht mehr.