Die Leipziger Telenovela um das „Corps Thuringia Leipzig“ im „Schwarzen Kreis“ des „Kösener Senioren-Convents-Verband“ (KSCV) und die „Landsmannschaft Plavia-Arminia Leipzig“ im „Silberkartell“ des „Coburger Convent“ (CC) trendet zur Zeit unter Korpos. Was bisher geschah:
Folge 1: Chaostage bei den Corps. Nachdem zwei Handvoll „Corpsbrüder“ den Hausverein des „Corpshauses“ in der Leipziger Böhmestraße 1 im Handstreich übernommen haben, werfen sie im April 2024 den mehr als fünfmal größeren Rest mit Hilfe der Polizei aus dem Haus. Der „Altherrenverein“ zürnt daraufhin dem „Hausverein“.
Folge 2: Landsmannschaft kannibalisiert Corps. Der aus dem Haus geworfene Teil des Corps kontrolliert den „Altherrenverein“ der „Thuringia“ und wirft in der Folge die Hausbesitzer aus dem „Corps“. Der aus dem „Corps“ geworfene Teil vermietet daraufhin das „Corpshaus“ an die „Landsmannschaft Plavia-Arminia“ im „Coburger Convent“. Die (korporierte) Öffentlichtkeit erfährt davon durch die „Autonome Antifa Freiburg“.
Die öffentlichen (und erst recht die nichtöffentlichen) Reaktionen auf den allgegenwärtigen Verrat waren verheerend und reichten von ehrabschneidenden Beleidigungen bis zu beißendem Spott. Traurig: Das villenlose „Corps“ residiert mittlerweile in einem Leipziger Wohnhaus in der Waldstraße 1, in dem auch „Mick’s Pub“ ansässig ist.
„Herr Marx“ erhielt als Vorsitzender des „Verband der Alten Herren der Landsmannschaft im CC Plavia-Arminia Leipzig e.V.“ (Vereinsregisterauszug als PDF) ein Rechtsanwaltsschreiben vom 15.07.2025 (als PDF), in dem sich Justizrat Günter Staab im Namen des „Corps“ meldete. [Kleine Anmerkung an dieser Stelle: Vielleicht das nächste Mal noch „Herrn Kersten“ ins CC setzen, der ist Vorsitzender des in dieser Sache vermutlich nicht ganz unwichtigen und möglicherweise sogar unterwanderbaren „Leipziger Hausbauverein Plavia-Arminia e.V.“ (Vereinsregisterauszug als PDF).]
Auch das „Corps Thuringia Leipzig“ (also die Fechthansel, nicht die Hausbesetzer, die haben gelacht) waren schwer empört, nachdem sie die zweite Folge bei uns gesehen hatten. Der Anwalt des „Corps“ appellierte zuerst an die möglicherweise noch vorhandene Restehre der „Landsmannschaft“:
„Leider hat unsere Mandantin nicht direkt von Ihnen, sondern über Dritte erfahren, dass die von Ihnen vertretene Landsmannschaft von dem Studentenheim Thüringerhaus e.V. (Hausverein) die Räume im Corpshaus Böhmestrasse 1 angemietet hat, die das Corps Thuringia Leipzig seit dem Erwerb des Hauses, der über Generationen mit den Mitteln der Corpsbrüder angespart und finanziert wurde, verabredungsgemäss genutzt hat.“
Aber schon wenige Absätze später folgt die erste, für ein „Corps“ wüste Drohung:
„Sie haben es nicht einmal für nötig befunden, in dieser Ihnen bekannten Konfliktsituation, die wohl in der Verbindungswelt einmalig ist, vor dem Abfassen Ihres Rundbriefs und vor Abschluss des Mietvertrages Kontakt zum AHV unserer Mandantin aufzunehmen. Dies verurteilt unsere Mandantin aufs Schärfste! Es muss der Eindruck entstehen, dass Sie die Übernahme des Corpshauses durch Ihren Bund planen, was unsere Mandantin zu verhindern wissen wird.“
Und dann outet das „Corps“ zur „Klarstellung“ sämtliche am Putsch beteiligten Ex-„Corpsbrüder“. Als ob sie gewusst hätten, dass ihr Brief bei uns landen würde:
„Aufgrund von Streitigkeiten im Vorstand des Hausvereins Ende 2022 kam es zu konkurrierenden Einladungen zur alljährlich stattfindenden Mitgliederversammlung an zwei verschiedenen Terminen. Der erste Termin im Dezember 2022 wurde von 22 Mitgliedern wahrgenommen, es wurden mit großer Mehrheit (17 gegen 3 Stimmen, 14 gegen 6 Stimmen und 16 gegen 4 Stimmen) die Herren Tiedt, Schmitt und Dr. Weber in den Vorstand gewählt.
Das neu gewählte Vorstandsmitglied Tiedt hat sodann vorsorglich die zweite Mitgliederversammlung, auf die für den 4.2.2023 geladen worden war, abgesagt. Ohne uns hierüber vor- oder nachher zu informieren wurde die zweite ,Mitgliederversammlung‘ gleichwohl von den Herren Dr. Pässler, Waldinger, Paudler, Dörner und Wiedenhöfer abgehalten. Diese Herren, mit Ausnahme von Herrn Paudler, hatten auch an der ersten Mitgliederversammlung rügelos teilgenommen, sind dort mit ihren Anträgen aber ausnahmslos deutlich gescheitert.
Nach Ansicht des OLG Dresden im Urteil vom Mai dieses Jahres war die erste Mitgliederversammlung aufgrund von Ladungsmängeln unwirksam, die Durchführung der drei Monate später abgehaltenen zweiten Versammlung mit erneuter Wahl eines neuen (des heutigen) Vorstands nicht mehr anfechtbar, obwohl alle Mitglieder des Hausvereins, bis auf einen kleinen Kreis von Eingeweihten, die dann diese zweite Versammlung abgehalten haben, davon ausgehen mussten und ausgegangen sind, dass diese weitere Versammlung nicht mehr durchgeführt wird.
Sämtliche folgenden Mitgliederversammlungen hat das OLG Dresden in dem genannten Urteil für unwirksam erklärt, der Hausverein hat also seit dem Zeitpunkt keine wirksamen Mitgliederversammlungen mehr abgehalten. Bis zur Ladung aller Mitglieder des Hausvereins werden auch künftige Mitgliederversammlungen von uns angefochten werden und folglich dort so lange keine wirksamen Beschlüsse mehr getroffen. Den Vorstand werden wir auf Ersatz des dem Hausverein hieraus entstehenden Schadens persönlich in Anspruch nehmen.
Am Wochenende 19./20.04.2024 trafen sich die Herren Dr. Pässler, Dörner und Wiedenhöfer auf dem Corpshaus zu einem ,Aufräumwochenende‘, bei dem u.a. die Schlösser ausgetauscht und Videokameras installiert wurden, alles unter dem Vorwand, Schaden vom Corpshaus abwenden zu müssen. Natürlich haben sie dies unabgesprochen und hinter dem Rücken der Corpsbrüder und weiteren Mitglieder des Hausvereins gemacht.“
Der Corpsanwalt startet an dieser Stelle einen weiteren Appell an die Restehre, als Crescendo allerdings in Form eines tätigen Appells: Einer Anlage. Der devot-bürokratische passiv-aggressive Ton: Zum Nägel kräuseln.
„Fortan stand das Corpshaus für eine Nutzung durch das Corps nicht mehr zur Verfügung. Wie schön dieses Haus für das Corps Thuringia Leipzig hergerichtet war, können Sie einem Auszug aus dem Bildband ,Die schönsten Corpshäuser, Architektur und Geschichte‘ entnehmen, den ich diesem Schreiben beifüge.“
Anders als vielfach vermutet, wollten die „Corpsbrüder“ dem Hausverein sehr wohl Geld zahlen, um sich in ihr eigenes Haus einzumieten. Aber die Männer mit dem Rückgrat einer Salatschnecke durften nicht:
„Das Nutzungsrecht des Corps wird seitdem geleugnet, Verhandlungen über eine (bis zur rechtlichen Klärung vorübergehende) Anmietung beendete Herr Pässler in seiner Mail vom 4.7.2024 an das Corps mit der Aussage: ,Eine Vermietung des Hauses kommt schon aus Gemeinnützigkeitsgründen nicht in Betracht.‘ Hier scheint der Registervorstand Ihnen gegenüber nun eine andere Rechtsauffassung eingenommen zu haben.“
Es folgt die Beschreibung juristischer Scharmützeln ganz normaler deutscher Spießer um Obdach und Waffen:
„Dem einzig verbleibenden Corpsbruder unter den Hausbewohnern, unserem Senior Hauschild, wurde das Mietverhältnis gekündigt und mittlerweile sogar Räumungsklage erhoben. Nur am Rande sei angemerkt, dass durch Herrn Dr. Pässler gegen Herrn Hauschild Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gestellt wurde, nachdem dieser für das Corps Prunkschläger an sich genommen hatte, die sich im Haus befunden haben.“
Um fiskalische Transparenz bemüht, bringt das „Corps Thuringia Leipzig“ sodann ihren „Alten Herren“ Dr. Volker Hustedt, auch „Alter Herr“ des „Corps Teutonia zu Marburg“ und „juristischer Beisitzer“ im Weihnachten 2024 neugewählten Vorstand des „Corps Thuringia“ von der Kanzlei „Hustedt Bardenhewer Notare“ aus Neuss am Rhein völlig ohne Not schon wieder als denjenigen ins Gespräch, der „fälschlicherweise“ von der „Landsmannschaft Plavia-Arminia Leipzig“ als „Grossspender“ bezeichnet wurde. Als ob sie nicht damit gerechnet hätten, dass ihr Brief bei uns landen würde:
„Fortan leugnet der eingetragene Vorstand entgegen jahrzehntelanger, unbestrittener Übung auch die Mitgliedschaft aller Alten Herren unserer Mandantin im Hausverein, und AH Hustedt (den Sie fälschlicherweise als Grossspender bezeichnen) musste diese Mitgliedschaft in einem Musterverfahren für alle Corpsbrüder gerichtlich feststellen lassen. Doch selbst nach einem entsprechenden, eindeutigen Urteil des OLG Dresden im Mai 2025 ignoriert der Vorstand sowohl die Mitgliedschaft der übrigen Corpsbrüder unserer Mandantin im Hausverein, über 50 an der Zahl, als auch Mitgliedschaftsrechte von Herrn Hustedt, z.B. auf Herausgabe ihm als Mitglied zustehender Informationen, die nunmehr ebenfalls wieder gerichtlich erstritten werden müssen.
Ein entsprechendes Aufforderungsschreiben von Herrn Hustedt an den Hausverein blieb bisher unbeantwortet. Zwischenzeitlich versuchte der im Register eingetragene Vorstand die Satzung des Hausvereins grundlegend zu ändern und dem Verein einen neuen Nutzungszweck zu geben, was bislang nur unter Zuhilfenahme staatlicher Gerichte verhindert worden konnte.“
Gegen Ende des Anwaltsschreibens macht das „Corps“ dann noch einen Punkt, zumindest nach der Spielregeln des korporativen Wertesystems:
„Unschwer ist zu erkennen, dass das Handeln des Vorstands nur darauf gerichtet ist, das Corps aus dem Corpshaus zu verdrängen und unsere Mitgliedschaftsrechte zu ignorieren, um in der Zwischenzeit bis zur Vorlage entsprechender Urteile Fakten zu schaffen. Leider beteiligen Sie sich durch Unterzeichnung des Mietvertrags ganz entscheidend daran und werden dadurch zum Komplizen!
Unsere Mandantin nimmt Ihr Verhalten dabei nicht nur als ,enttäuschend‘ wahr, wie Sie dies in einem zweiten Schreiben an Ihre Mitglieder vom 1. Juli 2025 darstellen. Dass Sie sich hier gerne aus Sicht unserer Mandantin ins ,gemachte Nest‘ setzen wollen, ist angesichts unseres perfekten Verbindungshauses zwar gut nachvollziehbar, widerspricht aber aufgrund des geschilderten Sachverhalts allen Prinzipien, die das Handeln von Verbindungsstudenten über Verbandsgrenzen hinweg leiten sollte.“
Enttäuschend: Statt einer Duellforderung droht das „schwarze Corps“ mit einstweiligem Rechtsschutz und fordert eine Ehrenerklärung der „Landsmannschaft“ bis zum 29. Juli 2025, dass die Landser den Hausverein nicht übernehmen. Statt Listen zu schicken, gründen die „Alten Herren“ demnächst einen Verein: Den im Vereinsregister Leipzig eingetragenen „Altherren-Verein des Corps Thuringia Leipzig“.
Doch die letzte Strophe lässt aufhorchen: Ein gemeinsames Gelage! Brüderlich geteilte Kosten! Bahnt sich eine Versöhnung an?
„Gerne werden die Mitglieder unserer Mandantin auf Ihrem Informationsabend am 2. August auf dem Thüringerhaus (selbstverständlich gegen Beteiligung an den Kosten) bei Speis und Trank das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen, so sie dies wünschen. Wir würden Ihre Bereitschaft hierzu als konstruktive und versöhnliche Geste von Ihrer Seite sehr begrüßen!“