Die Pressestelle des Deutschen Bundestages veröffentlichte am 17. September eine Pressemitteilung mit dem Titel: „Deutscher Bundestag lehnt Erteilung von Hausausweisen für mehrere Mitarbeiter von Abgeordneten ab“. Grund waren „sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung“, aber ansonsten fehlten alle wichtigen Informationen.
Schnell war klar, dass es um die AfD geht. So schrieb beispielsweise der Tagesspiegel:
„Ein Sprecher der AfD-Fraktion, die wegen Mitarbeitern aus dem rechtsextremen Milieu in der Vergangenheit bereits für Schlagzeilen sorgte, teilte mit, dass die Anträge von drei Mitarbeitern von Bundestagsabgeordneten auf Ausstellen eines Hausausweises abgelehnt worden seien. Bei einem weiteren Mitarbeiter sei die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestags einschließlich des Intranets aufgehoben worden.“
Und es ging auch nur um die AfD: „Andere Fraktionen sind nach dpa-Informationen derzeit nicht betroffen.“
Ein paar Namen kursierten dann doch:
„Nach SÜDKURIER-Informationen ist Philipp Roenschs Hausausweis für das Parlament vorläufig gesperrt worden.“ Ausgerechnet Roensch ist als „Koordinator Sicherheit“ der AfD-Fraktion vorbestraft, weil er Geflüchtete mit einer Schreckschusspistole bedroht hat.
„Nach taz-Informationen soll ein weiterer Mitarbeiter, dem der Hausausweis entzogen wurde, der Islamgegner Michael Stürzenberger sein. Er sollte für den bayerischen AfD-Abgeordneten Erhard Brucker arbeiten, der seit dem Frühjahr im Bundestag sitzt.“ Brucker ist „Alter Herr“ der „Burschenschaft Ostmark-Breslau Regensburg“.
Einzig der Spiegel schreibt von fünf betroffenen Mitarbeitern, denen allesamt der IT-Zugriff verweigert worden sei:
„Der Bundestag hat mehreren Mitarbeitern von Abgeordneten die Erteilung von Hausausweisen verweigert oder sie gesperrt. Nach SPIEGEL-Informationen handelt es sich um fünf Mitarbeiter der AfD. Ihnen seien auch die Zugangsberechtigungen zu den IT-Systemen verwehrt worden.“