Die Welt berichtete am 10. September über Frederick Seifert, Rechtsanwalt mit Kanzlei in der Altvaterstraße 6 in 85107 Baar-Ebenhausen bei Ingolstadt:
„Der heutige Anwalt Frederick [Seifert] war im Jahr 1998 in die NPD eingetreten und wurde dann 1999 zum Vize-Landesvorsitzenden der JN Bayern, als Beisitzer in den bayerischen Landesvorstand der NPD sowie als Kreischef der NPD Neuburg/Schrobenhausen gewählt. 2000 wurde er JN-Landeschef und blieb dies bis Mitte 2001.
Im Jahr 2000 kandidierte er erfolgreich als Beisitzer im JN-Bundesvorstand sowie als Vorsitzender des NPD-Bezirksverbands Oberbayern. In den Jahren 2000 und 2001 gehörte [Seifert] außerdem bereits kurz nach der Gründung dem Sprecherrat der ,Revolutionären Plattform – Aufbruch 2000‘ (RPF) an, einer Vertretung von neonazistischen Kameradschaften innerhalb der NPD.“
Zumindest bis vor kurzem war Frederik Seifert „Alter Herr“ diverser schlagender Studentenverbindungen: Der „Pennalen Burschenschaft Saxonia-Czernowitz München“ sowie der „Prager Burschenschaft Teutonia Würzburg“ und der „Münchner Burschenschaft Danubia“, beide in der „Deutschen Burschenschaft“.
Ausgerechnet Frederick Seifert wurde nun von der bayerischen AfD beauftragt, gegen die im Juni durch die bayerische Staatsregierung beschlossene Aufnahme der Nazipartei in das „Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen“ zu klagen. Allerdings lehnte die 30. Kammer des Verwaltungsgerichts München die Klage am 2. September 2025 ab (Az.: M 30 E 25.4481).
Denn Seifert ist eine solche juristische Niete, dass er einen unzulässigen Antrag gestellt hat: Die AfD ist gar nicht befugt, gegen die Aufnahme in die Liste zu klagen. Anders sähe das beispielsweise bei AfD-Mitglieder aus, die aufgrund der Aufnahme der Nazipartei in die Liste überprüft werden.