Wie RDL und die Badische Zeitung berichten, wurden im Berufungsverfahren gegen Florian André Held vor dem Landgericht Freiburg am 10. September beide Berufungsanträge – von Staatsanwaltschaft und Verteidigung – nach einem Rechtsgespräch zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Freiburg wegen zwei Verstößen gegen § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) zu 80 Tagessätzen à 30 Euro rechtskräftig. Der Nazilandser hatte während eines „Silberkartell“-Treffens bei zwei Freiburger CC-Verbindungen „Heil Hitler“ gegrölt: mehrfach, besoffen, pissend, aber stolz.
Dieses Mal war der Held mit seinem Nazianwalt Laurens Nothdurft in Freiburg vor Gericht erschienen. Der Prozess vor dem Freiburger Amtsgericht im Januar fand noch ohne den Angeklagten statt, angeblich wegen eines verspäteten Flugs aus Berlin.
Schon im Januar 2025 war Florian André Held kein Mitglied der „Landsmannschaft Thuringia Berlin“ im „Coburger Convents“ mehr. Vom amtierenden stellvertretenden CC-Sprecher im März 2024 zur Persona non grata in unter drei Monaten: Die „Thuringia“ hat Held Anfang Juni 2024 aus ihrem Lebensbund ausgeschlossen, eine gute Woche nach der Veröffentlichung des siebten unserer Communiqués gegen den CC.
Wie die Neue Presse Coburg und das Coburger Tageblatt berichten, wurde der Coburger Volt-Stadtrat Matthias Schmidt vom Landgericht Coburg am 8. September vom Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte beim „Pfingstkongress 2023“ des „Coburger Convents“ anders als noch in der Vorinstanz freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Matthias Schmidt und die Grünen-Stadträtin Melanie Becker hatten am 29. Mai kurz vor Mitternacht einen Platzverweis erhalten, weil sie beim CC-Fackelmarsch als GegendemonstrantInnen „aufgefallen“ waren und der Polizei als „potenzielle Störer“ galten. Matthias Schmidt war zuvor Zeuge, wie einer der in den Dreierreihen marschierenden „Chargierten“ im Rücken der Polizisten den rechten Arm zum „Hitlergruß“ in Richtung der Demonstrierenden erhob.
Als sich die Mandatsträger nach dem Platzverweis weigerten zu gehen, wurden sie unsanft vom Marktplatz geschoben. Gegen diese Polizeimaßnahme hatte Matthias Schmidt Anzeige wegen Nötigung gestellt, die selbstredend umgehend eingestellt wurde. Perfiderweise wurde das vom Stadtrat im Ermittlungsverfahren wegen Nötigung als Beweismittel gegen die Polizei vorgelegte Video im nun abgeschlossenen Verfahren wegen Widerstands von den Freunden und Helfern gegen ihn verwendet, wenn auch erfolglos.