Donnerstag, 28.08.2025

Der Verfassungsblog hat die Frage diskutiert, ob und wann die AfD-nahe „Desiderius-Erasmus-Stiftung“ staatliche Finanzmittel erhält. Anlass ist ein DES-Antrag auf Förderung in Millionenhöhe für das Haushaltsjahr 2026.
Seit Jahren versuchen nahezu alle Parteien und Gerichte die Kriterien so zu interpretieren und zu ändern, dass die DES kein Geld vom Staat erhält, was sie seit 2018 fordert. Bis 2021 galten nur Stiftungen von Parteien förderungswürdig, die mindestens einmal in Fraktionsstärke wiedergewählt worden waren. Dann bis 2025 solche, die mindestens dreimal wiedergewählt worden waren. Möglich machte dies das seit 2024 geltende und vom Bundesverfassungsgericht durch Urteile erzwungene Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG).
Doch auch dieses Kriterium erfüllt die AfD mittlerweile. Das Gesetz definiert daher als zusätzliche Voraussetzung die „Verfasssungsfreundlichkeit“ der zu fördernden Stiftung. Ob dieser Hebel ausreicht, um die Auszahlung des Geldes weiterhin zu verhindern, wird vermutlich demnächst vor Gericht geklärt.
18 Millionen Euro pro Jahr fordert die DES unter Erika Steinbach allein aus dem Haushalt des Bundesinnenministeriums. In einzelnen Bundesländern wie Brandenburg bekommen die DES-Landesstiftungen bereits Geld vom Land.