Zwei Männern werden wegen Unterstützung der „Reichsbürger“-Nazigruppe angeklagt, welche von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart „Kaiserreichsgruppe“ und von allen andern „Vereinte Patrioten“ genannt wird. Obwohl für Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer terroristischen Vereinigung grundsätzlich der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig ist, kann dieser Verfahren in Sachen „minderer Bedeutung“ an die Generalstaatsanwaltschaft der jeweiligen Landeshauptstadt abgeben, in diesem Fall nach Stuttgart. Am 10. Oktober 2023 gab es aufgrund von Durchsuchungsbeschlüssen auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart Razzien bei den beiden Beschuldigten.
In der (wie immer unlektorierten) Pressemitteilung (als PDF) der Stuttgarter Staatsanwaltschaft vom 27. Juni heißt es: „Das Staatsschutzzentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der sog. ,Kaiserreichsgruppe‘ vor dem Staatschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart erhoben. Den beiden Männern wird vorgeworfen, die spätestens im Januar 2022 mit Personen aus dem gesamten Bundesgebiet gegründete sog. Kaiserreichsgruppe unterstützt zu haben, ohne jedoch selbst Mitglied dieses Zusammenschlusses geworden zu sein.
Das Ziel der Gruppierung war laut Anklage die gewaltsame Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, wobei diese durch ein letztlich autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs von 1871 ersetzt werden sollte. Mutmaßlich führende Mitglieder der Gruppierung wurden am 06.03.2024 durch das Oberlandesgericht Koblenz zu Freiheitsstrafen verurteilt.“ [Gemeint ist der 06.03.2025, Aktenzeichen: 1 StE 2 BJs 141/22]
Der Plan der Nazis umfasste Sabotage und Entführung: „Unter anderem sollte durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik ein mehrere Wochen andauernder, bundesweiter Stromausfall herbeigeführt werden, um insbesondere die Bevölkerung von der Berichterstattung der Medien abzuschneiden und eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner plante die Vereinigung demnach, den damaligen Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen.“
Während der eine der beiden angeklagten „Reichsbürger“ die Katastrophe herbeiführen wollte, für die er in seiner „Selbstversorgergemeinschaft“ preppte, war die Handlungsmaxime des anderen offenbar „roll your own crypto“:
„Einem Angeschuldigten aus dem Rhein-Neckar-Kreis, der bereits im Vorfeld der Gründung der Gruppierung seine grundsätzliche Bereitschaft für Sabotageaktionen gegen die Stromversorgung gegenüber einem Rädelsführer signalisiert hatte, wird vorgeworfen, auf einem Treffen der Gruppierung am 15. Januar 2022 die Funktionsweise von für die Sabotageakte gegen die Stromversorgung vorgesehenen Handfunkgeräten sowie ein Projekt einer Selbstversorgergemeinschaft für ein Leben nach einem möglichen Stromausfall vorgestellt zu haben.
Dem zweiten Angeschuldigten aus dem Rems-Murr-Kreis wird zur Last gelegt, im Zeitraum vom 25. Januar 2022 bis 13. April 2022 einen von ihm betriebenen Server für die verschlüsselte, vor Überwachungsmaßnahmen durch staatliche Sicherheitsbehörden gesicherte Kommunikation (,alternative Kommunikation‘) zur Verfügung gestellt und eine geschlossene Chatgruppe der Gruppierung, welche den unbemerkten gewaltsamen Umsturz mit vorbereiten sollte, auf diesem Se[r]ver verwaltet zu haben.“