OpenAI, die Firma hinter ChatGPT, hat am 5. Juni ein Statement veröffentlicht:
„Wir geben Ihnen Tools zur Kontrolle Ihrer Daten an die Hand – darunter einfache Opt-outs und die dauerhafte Entfernung gelöschter ChatGPT-Chats und API-Inhalte aus den Systemen von OpenAI innerhalb von 30 Tagen. Die New York Times und andere Kläger haben in ihrer unbegründeten Klage gegen uns eine pauschale und unnötige Forderung gestellt: die unbegrenzte Speicherung von ChatGPT- und API-Kundendaten.“
Gemeint ist eine Klage unter anderem der New York Times gegen OpenAI von 2023. Darin geht es um Copyright-Verstöße, die der studentische Harvard Law Review Blog letztes Jahr beschrieb:
„Der aktuellen Klage der Times liegt die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke bei der Entwicklung generativer KI-Tools zugrunde, insbesondere von ChatGPT von OpenAI und Bing Chat (oder ,Copilot‘) von Microsoft. Beide Tools basieren auf dem GPT-Modell von OpenAI.
Bei diesen Tools handelt es sich um große Sprachmodelle (LLMs), die durch Training mit riesigen Textkorpora erstellt werden. Die Modelle verarbeiten Informationen aus diesen Datensätzen und ,lernen‘ Wortmuster in einem bestimmten Kontext. Bei einer Abfrage kann das LLM dann die wahrscheinlichste Wortkombination vorhersagen und eine Antwort in natürlicher Sprache auf die Eingabe des Benutzers generieren.
Die neuesten GPT-Modelle werden mit Billionen von Wörtern trainiert – einem Datensatz, der so groß ist, dass er ,dem Äquivalent eines über 3,7 Milliarden Seiten umfassenden Microsoft-Word-Dokuments‘ entspräche. Der Klage der Times liegt zugrunde, dass dieser Datensatz eine ,Masse urheberrechtlich geschützter Times-Inhalte‘ enthält.“
Durch den Gerichtsbeschluss eines New Yorker Gerichts vom 13. Mai, der Teil des laufenden Verfahrens ist, wurde OpenAI nun gezwungen, alle Anfragen dauerhaft zu speichern:
„OpenAI ist NUN ANGEWIESEN, alle Logdateien, die andernfalls gelöscht würden, bis auf weiteres gerichtlich aufzubewahren und zu trennen […] unabhängig davon, ob diese Daten auf Wunsch eines Nutzers oder aufgrund ,zahlreicher Datenschutzgesetze und -vorschriften‘, die OpenAI dazu verpflichten könnten, gelöscht werden sollen.“
Presse:
The Verge |
Ars Technica